Bei vielen Gelegenheiten braucht man nur einen Teil einer ganzen Ananas. Natürlich kann man den Rest einfach so essen. Eine andere Möglichkeit ist es, die Frucht als Ananasmarmelade einzukochen. Nach EU-Norm müsste die dann natürlich als Ananaskonfitüre bezeichnet werden.
Die Mengenangaben orientiert sich an einer halben übrigen Ananas, wie ich sie heute verarbeitet habe.
Mengenangaben für 2 Gläser Ananasmarmelade
- 500 g Ananasfruchtfleisch (etwas 1/2 Ananas)
- 250 g Gelierzucker 2:1
- Saft von 1/2 Zitrone
Zubereitung
- Die Ananas schälen, den harten Innenbereich und die Augen herausschneiden und das Fruchtfleisch in etwa 5 mm große Würfel schneiden.
- Zusammen mit dem Gelierzucker und dem Zitronensaft in einen Topf geben, gut vermischen und 30 Minuten ruhen lassen. Dabei ab und zu durchmischen.
- Zwei Marmeladengläser mit kochendem Wasser ausspülen und bereitstellen.
- Den Topf auf den Herd geben und die Masse für die Ananasmarmelade aufkochen.
- Sobald die Masse kocht mit dem Stabmixer im Topf grob pürieren, so dass auch noch Ananasstücke vorhanden sind.
- Etwa 5 Minuten kochen.
- Die heiße Ananasmarmelade mit Hilfe eines Marmeladentrichters in die Gläser abfüllen, diese verschließen und auf den Kopf stellen bis sie abgekühlt sind.
Jetzt mach mich nicht fertig. Ich bin ja froh, dass ich das mit der Marmelade und Konfitüre begriffen habe. Und dann kommst du mit noch mehr EU-Bürokratie daher… 🙂
Gut, dass es nur ein Hobby und kein Beruf ist. Ich glaube ich würde an den ganzen Vorschriften verzweifeln.
Da du Gelierzucker genommen hast, der immer Konservierungsstoff enthält und du keine gesichterte Angabe über den Zuckergehalt der verwendeten Ananas hast, hast du Fruchtaufstrich hergestellt 😉
http://ostwestwind.twoday.net/stories/5727147/